
Krankenversicherung der Rentner (KVdR) 2026: Beitrag & Regeln | diebestekasse.de
Was Rentner 2026 wirklich zahlen: auf die Rente, auf Betriebsrenten und warum die 9/10-Regel über günstig oder teuer entscheidet.

Agon Ramadani
Krankenversicherung der Rentner (KVdR) 2026: Beitrag und Regeln
Kurz gesagt: Pflichtversicherte Rentner zahlen 2026 auf ihre gesetzliche Rente 7,3 Prozent Krankenversicherung plus den halben Zusatzbeitrag ihrer Kasse (im Schnitt 1,45 Prozent) – die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung. Die Pflegeversicherung (3,6 Prozent, kinderlos 4,2 Prozent) zahlst du komplett selbst. Auf Betriebsrenten wird es teurer. Was das genau bedeutet, liest du hier.
Was ist die KVdR?
Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist die gesetzliche Krankenversicherung für Rentnerinnen und Rentner. Wer die Voraussetzungen erfüllt, ist darin pflichtversichert – und das ist finanziell ein großer Vorteil gegenüber der freiwilligen Versicherung.
Die 9/10-Regel: Sie entscheidet über günstig oder teuer
Der wichtigste Punkt, den viele zu spät erfahren: Ob du in die günstige KVdR kommst, hängt von deiner Vorversicherungszeit ab.
Die Regel: In der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens – von der ersten Erwerbstätigkeit bis zum Rentenantrag – musst du zu mindestens 9/10 (90 Prozent) gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Dann bist du KVdR-pflichtversichert.
Warum das so wichtig ist: Als Pflichtversicherter zahlst du nur auf deine Renten Beiträge. Verfehlst du die 9/10-Regel, bist du freiwillig gesetzlich versichert – und dann werden auch Miet- und Kapitaleinkünfte beitragspflichtig. Das kann mehrere hundert Euro im Jahr ausmachen.
Was zahlst du auf die gesetzliche Rente?
Als KVdR-Pflichtversicherter teilst du dir den Krankenversicherungsbeitrag mit der Deutschen Rentenversicherung – ähnlich wie früher mit dem Arbeitgeber:
Krankenversicherung: 7,3 Prozent (dein Anteil) plus halber Zusatzbeitrag, im Schnitt 1,45 Prozent.
Pflegeversicherung: 3,6 Prozent (kinderlos 4,2 Prozent) – die zahlst du allein, ohne Zuschuss.
Beispiel: Bei 1.800 Euro gesetzlicher Rente zahlst du für die Krankenversicherung rund 157 Euro und für die Pflege rund 65 Euro – zusammen etwa 222 Euro im Monat.
Betriebsrente: Hier wird es teurer
Ein böser Überraschungseffekt für viele: Auf eine Betriebsrente zahlst du den vollen Beitrag allein – es gibt keinen Zuschuss der Rentenversicherung.
Immerhin gibt es einen Freibetrag: 2026 bleiben die ersten 197,75 Euro deiner Betriebsrente krankenversicherungsfrei. Nur der Teil darüber ist beitragspflichtig – aber dann mit dem vollen Satz.
Achtung bei der Pflege: Der Freibetrag gilt nur für die Krankenversicherung. Pflegebeiträge fallen auf die volle Betriebsrente an, ab dem ersten Euro.
Beispiel: Bei 300 Euro Betriebsrente zahlst du Krankenversicherung nur auf 102,25 Euro (300 minus Freibetrag), aber Pflege auf die vollen 300 Euro – zusammen rund 29 Euro im Monat.
Wichtig zu wissen: Der Freibetrag gilt nur für Pflichtversicherte
Die 197,75 Euro Freibetrag auf die Betriebsrente bekommst du nur als KVdR-Pflichtversicherter. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen ab dem ersten Euro – ein weiterer Grund, warum die 9/10-Regel so wichtig ist.
Kannst du als Rentner die Kasse wechseln?
Ja. Auch in der Rente gilt die freie Kassenwahl. Da du den halben Zusatzbeitrag selbst trägst, senkt eine günstigere Kasse deinen Beitrag direkt. Wie das geht, liest du unter Krankenkasse wechseln als Rentner.
Häufige Fragen
Wie viel Krankenversicherung zahlt ein Rentner 2026?
Auf die gesetzliche Rente 7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag (im Schnitt 1,45 Prozent); die Pflege (3,6 bzw. 4,2 Prozent) trägst du allein.
Was ist die 9/10-Regel?
In der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens musst du zu mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert gewesen sein, um KVdR-pflichtversichert zu sein.
Zahle ich auf meine Betriebsrente Beiträge?
Ja. Krankenversicherung nur auf den Teil über 197,75 Euro (2026), Pflege auf die volle Betriebsrente – und beides mit dem vollen Satz.
Zahlen Rentner auf Mieteinnahmen Krankenkassenbeiträge?
Als KVdR-Pflichtversicherter nein. Freiwillig Versicherte dagegen schon.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung (Merkblatt KVdR), Finanztip (Krankenversicherung der Rentner), GKV-Spitzenverband (Rechengrößen 2026)
zuletzt geprüft: 07/2026, Redaktion

