
Krankenkasse wechseln als Rentner 2026: Anleitung | diebestekasse.de
Auch in der Rente kannst du deine Krankenkasse frei wählen – und sparen. Was gilt und wer die Hälfte zahlt.

Agon Ramadani
Krankenkasse wechseln als Rentner: So geht's
Viele Rentnerinnen und Rentner sind seit Jahrzehnten bei derselben Kasse – und zahlen dadurch oft mehr als nötig. Dabei gilt die freie Kassenwahl in der Rente genauso wie im Berufsleben.
Ja, du kannst wechseln
Als Rentner bist du in der Regel in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert – oder freiwillig gesetzlich versichert. In beiden Fällen kannst du deine Krankenkasse frei wählen.
Und: Jede Kasse muss dich aufnehmen. Es gibt keine Gesundheitsprüfung, kein Höchstalter, keine Ablehnung wegen Vorerkrankungen.
Wer zahlt den Zusatzbeitrag?
Auch in der Rente zahlst du den Zusatzbeitrag deiner Kasse. Die gute Nachricht: Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Hälfte, genau wie früher dein Arbeitgeber. Dein Anteil wird direkt von der Rente einbehalten.
Rechenbeispiel: Bei 1.800 € Bruttorente und einem Zusatzbeitrag von 2,9 % zahlst du rund 26 € im Monat. Bei einer Kasse mit 2,18 % sind es etwa 20 € – rund 78 € Ersparnis im Jahr, ohne dass sich an deinen Leistungen etwas ändert.
Leistungen bleiben gleich
Rund 94 % der Leistungen sind gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen identisch. Deine Ärzte, Medikamente und Behandlungen bleiben dieselben. Unterschiede gibt es nur bei Zusatzleistungen und Bonusprogrammen – gerade für Ältere lohnt der Blick auf Vorsorge, Zahnersatz und Gesundheitskurse.
So läuft der Wechsel ab
Im Vergleichsrechner deine Daten eingeben.
Passende Kasse wählen.
Online-Antrag stellen – die neue Kasse übernimmt die Kündigung.
Du erhältst deine neue Gesundheitskarte. Fertig.
Deine Rentenversicherung wird automatisch informiert. Du musst dich um nichts kümmern und bist durchgehend versichert.
Wichtig zu wissen: Fristen
Du musst mindestens 12 Monate bei deiner aktuellen Kasse sein, dann kannst du mit zwei Monaten Frist zum Monatsende kündigen. Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, greift das Sonderkündigungsrecht – dann geht es sofort.
Lohnt sich das in der Rente noch?
Ja. Die Ersparnis ist zwar kleiner als bei hohen Erwerbseinkommen, dafür läuft sie jedes Jahr weiter – und der Wechsel kostet dich einmal ein paar Minuten.
Häufige Fragen
Kann mich eine Kasse als Rentner ablehnen?
Nein. Es gilt Aufnahmepflicht – ohne Gesundheitsprüfung, unabhängig vom Alter.
Wer zahlt meinen Zusatzbeitrag in der Rente?
Du und die Deutsche Rentenversicherung je zur Hälfte. Dein Anteil wird von der Rente einbehalten.
Ändert sich etwas an meiner Behandlung?
Nein. Die Grundleistungen sind gesetzlich identisch, deine Ärzte bleiben dieselben.
Quellen: GKV-Spitzenverband (Krankenkassenliste), § 175 SGB V, Deutsche Rentenversicherung (KVdR)
zuletzt geprüft: 07/2026, Redaktion

