
Elektronische Patientenakte (ePA) 2026: Das musst du wissen | diebestekasse.de
Jede Kasse legt dir automatisch eine ePA an – ob du willst oder nicht. Was drinsteht, wer Zugriff hat und wie du widersprichst.

Agon Ramadani
Elektronische Patientenakte (ePA) 2026: Das musst du wissen
Seit 2026 bekommt jeder gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte – automatisch. Das Besondere: Du musst nichts tun, damit sie angelegt wird. Wenn du sie nicht willst, musst du aktiv widersprechen. Was das für dich bedeutet, was gespeichert wird und wer Zugriff hat.
Was ist die ePA?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitaler Ordner für deine Gesundheitsdaten. Statt dass Befunde in verschiedenen Praxen verstreut liegen, sollen sie an einem Ort zusammenlaufen – für dich und für die Ärzte, die dich behandeln.
Der wichtige Punkt: Die ePA läuft im „Opt-out"-Verfahren. Deine Krankenkasse legt die Akte grundsätzlich automatisch an – es sei denn, du widersprichst rechtzeitig.
Was wird in der ePA gespeichert?
In die Akte kommen die Daten, die für deine Gesundheit relevant sind:
Ärztliche Befunde, Arztbriefe und Entlassungsberichte aus Kliniken
Laborwerte, Röntgenbilder, OP-Berichte
E-Rezepte und der digitale Medikationsplan – diese werden automatisch hinterlegt
Digitale Gesundheitspässe wie Impfausweis, Zahnbonusheft oder Mutterpass
Du selbst kannst ebenfalls Dokumente hochladen und einzelne Inhalte wieder entfernen.
Wer hat Zugriff?
Grundsätzlich du. Behandelnde Ärzte und Praxen bekommen Zugriff, wenn du deine Gesundheitskarte einliest – standardmäßig für eine begrenzte Zeit. Du kannst einzelne Dokumente auch verbergen oder den Zugriff einzelner Praxen einschränken.
Über die App deiner Krankenkasse steuerst du, wer was sehen darf.
Die Vorteile
Weniger Doppeluntersuchungen, weil Befunde nicht verloren gehen
Schnellerer Überblick im Notfall
Ein zentraler Medikationsplan – wichtig, um gefährliche Wechselwirkungen zu vermeiden
Kein Papierkram-Chaos mehr bei Arztwechsel oder Umzug
Die Bedenken – und dein Widerspruchsrecht
Sensible Gesundheitsdaten zentral zu speichern, ist nicht für jeden selbstverständlich. Genau deshalb gilt: Die Nutzung bleibt freiwillig.
Du kannst der ePA jederzeit widersprechen – es gibt keine Frist. Der Widerspruch läuft am einfachsten über die App deiner Kasse oder ein Online-Formular auf deren Website.
Wichtig zu wissen: Widerspruch löscht alles
Widersprichst du der ePA komplett, wird deine bestehende Akte gelöscht – samt aller gespeicherten Dokumente und Einstellungen. Überleg dir also gut, ob du die Akte ganz ablehnst oder lieber nur einzelne Inhalte einschränkst. Ein Teil-Widerspruch (z. B. für einzelne Dokumente oder Zugriffe) ist oft der bessere Mittelweg.
Was hat das mit meiner Kassenwahl zu tun?
Die ePA selbst gibt es bei allen Kassen – sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Unterschiede gibt es aber bei der App und der Bedienung: Manche Kassen-Apps sind deutlich komfortabler, wenn es ums Verwalten von Zugriffen und Dokumenten geht. Wenn dir digitale Services wichtig sind, lohnt der Blick darauf beim Vergleich.
Häufige Fragen
Bekomme ich automatisch eine ePA?
Ja. Seit 2026 legt deine Kasse die Akte automatisch an, sofern du nicht widersprichst.
Kann ich der ePA widersprechen?
Ja, jederzeit und ohne Frist – über die App deiner Kasse oder ein Online-Formular.
Wer kann meine Daten sehen?
Nur du und die Praxen, denen du per Gesundheitskarte Zugriff gibst. Du kannst einzelne Inhalte verbergen.
Was passiert bei einem kompletten Widerspruch?
Deine ePA wird gelöscht, inklusive aller Dokumente. Ein Teil-Widerspruch ist oft sinnvoller.
Quellen: gematik (ePA für alle), AOK (ePA-Widerspruch), Bundesgesundheitsministerium
zuletzt geprüft: 07/2026, Redaktion

