
Freiwillig gesetzlich versichern: Voraussetzungen, Kosten & Wechsel 2026 | diebestekasse.de
Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung: Wer kann sich freiwillig versichern, welche Beiträge gelten 2026 und wie funktioniert der Wechsel zur GKV?

Agon Ramadani
Das Wichtigste in Kürze
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ermöglicht es dir, auch ohne Versicherungspflicht in der GKV zu bleiben oder neu einzutreten. Der durchschnittliche Beitragssatz liegt 2026 bei 17,5 Prozent (14,6 Prozent allgemeiner Beitrag plus 2,9 Prozent Zusatzbeitrag), berechnet vom gesamten Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich. Eine Gesundheitsprüfung entfällt komplett. Besonders relevant für Selbstständige, gutverdienende Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 6.450 Euro monatlich, Beamte und Rückkehrer aus dem Ausland. Die Bindungsfrist bei deiner Krankenkasse beträgt zwölf Monate, danach kannst du mit zwei Monaten Kündigungsfrist wechseln.
Vielleicht hast du gerade ein höheres Gehalt erreicht und liegst über der Versicherungspflichtgrenze. Oder du machst dich selbstständig und fragst dich, ob du in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben kannst. Oder du kommst aus dem Ausland zurück und brauchst wieder eine Versicherung in Deutschland. In all diesen Situationen kann die freiwillige gesetzliche Versicherung eine mögliche Lösung sein. Dieser Artikel erklärt dir, wann du freiwillig versichert sein kannst, wie der Eintritt funktioniert und was du beim Beitrag beachten musst.
Wer darf sich freiwillig in der GKV versichern?
Grundsätzlich kannst du dich freiwillig gesetzlich versichern, wenn du nicht mehr versicherungspflichtig bist, aber eine enge Verbindung zur GKV hast oder hattest. Das betrifft verschiedene Gruppen:
Angestellte, deren Bruttoeinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 6.450 Euro pro Monat (2026) übersteigt
Selbstständige und Freiberufler, die vorher gesetzlich versichert waren
Beamte und Beamtenanwärter
Personen, die aus der Familienversicherung herausfallen, weil ihr Einkommen 565 Euro monatlich übersteigt
Rückkehrer aus dem Ausland, die zuvor in Deutschland gesetzlich versichert waren
Menschen, die aus der Versicherungspflicht als Rentner herausfallen, weil sie die Vorversicherungszeit nicht erfüllen
Die wichtigste Voraussetzung ist meist, dass du unmittelbar vor dem Wegfall der Versicherungspflicht gesetzlich versichert warst. Warst du hingegen privat versichert und willst nun in die GKV, ist das schwieriger und oft nur über den Umweg einer neuen Versicherungspflicht möglich, etwa durch eine abhängige Beschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Wie läuft der Eintritt in die freiwillige Krankenversicherung ab?
Der Eintritt ist unkompliziert. Du stellst bei der Krankenkasse deiner Wahl einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft. Eine Gesundheitsprüfung gibt es nicht, das regelt Paragraph 175 Absatz 1 SGB V. Die Kasse muss dich aufnehmen, sofern du die Voraussetzungen erfüllst.
Du kannst frei wählen, welche gesetzliche Krankenkasse du willst. Das gilt auch, wenn du vorher bei einer anderen Kasse pflichtversichert warst. Nutze diese Wahlfreiheit, denn die Zusatzbeiträge unterscheiden sich erheblich. 2026 liegt die Spanne zwischen 2,18 Prozent bei der BKK firmus und 4,39 Prozent bei der BKK24.
Die freiwillige Mitgliedschaft beginnt in der Regel zum Tag nach dem Ende der Versicherungspflicht. Melde dich rechtzeitig bei der Kasse, damit keine Versorgungslücke entsteht.
Welche Beiträge zahlst du als freiwillig Versicherter 2026?
Der Beitrag setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. 2026 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2,9 Prozent, zusammen also 17,5 Prozent. Dazu kommt noch der Pflegeversicherungsbeitrag.
Anders als bei Pflichtversicherten wird der Beitrag von deinem gesamten Einkommen berechnet, nicht nur vom Arbeitslohn. Das umfasst also auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit. Es gilt die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich (2026). Einkommen darüber bleibt beitragsfrei.
Bist du angestellt und freiwillig versichert, zahlt dein Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags, aber nur bezogen auf dein Arbeitseinkommen und maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Zusätzliches Einkommen aus anderen Quellen musst du allein tragen.
Rechenbeispiel: Du verdienst 7.000 Euro brutto im Monat als Angestellter und hast 500 Euro Mieteinnahmen. Für den Arbeitslohn zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro. Die Mieteinnahmen und der Teil deines Gehalts über der Grenze werden voll von dir getragen. Bei einer Kasse mit 2,59 Prozent Zusatzbeitrag (hkk) zahlst du als Arbeitnehmer etwa 500 Euro monatlich, bei einer Kasse mit 4,39 Prozent Zusatzbeitrag (BKK24) rund 552 Euro. Die Differenz von etwa 52 Euro monatlich oder 624 Euro jährlich trägst du allein.
Was müssen Selbstständige bei der freiwilligen GKV beachten?
Selbstständige zahlen den vollen Beitrag allein, es gibt keinen Arbeitgeberzuschuss. Die Kasse legt eine Mindestbemessungsgrundlage zugrunde, auch wenn dein tatsächliches Einkommen niedriger ist. Darauf werden die 17,5 Prozent berechnet.
Verdienst du mehr, steigt der Beitrag entsprechend, bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro.
Als Selbstständiger lohnt sich der Kassenvergleich besonders. Der Unterschied zwischen der Kasse mit 2,18 Prozent Zusatzbeitrag (BKK firmus) und der Kasse mit 4,39 Prozent (BKK24) beträgt 2,21 Prozentpunkte. Bei einem monatlichen Einkommen von 5.812,50 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) sparst du mit der BKK firmus gegenüber der BKK24 rund 128 Euro pro Monat oder 1.536 Euro im Jahr.
Wie kannst du als freiwillig Versicherter die Krankenkasse wechseln?
Ja, du kannst die Kasse wechseln. Es gilt eine Bindungsfrist von zwölf Monaten ab Beginn deiner Mitgliedschaft, geregelt in Paragraph 175 Absatz 4 SGB V. Nach Ablauf dieser Frist kannst du mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen.
Ein Sonderkündigungsrecht hast du, wenn deine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht. Dann kannst du bis zum Ende des Monats kündigen, in dem der neue Beitrag erstmals fällig wird. Die Zwölf-Monats-Bindung spielt dann keine Rolle. 2026 erhöht die IKK classic ihren Zusatzbeitrag ab dem 1. August auf 3,85 Prozent. Betroffene Mitglieder können bis zum 31. August kündigen.
Ein Umzug in ein anderes Bundesland allein berechtigt nicht zur Sonderkündigung, auch wenn deine bisherige Kasse dort nicht geöffnet ist.
Gilt die Familienversicherung auch für freiwillig Versicherte?
Als freiwillig Versicherter kannst du deine Familienangehörigen beitragsfrei mitversichern, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass ihr Einkommen 565 Euro monatlich nicht übersteigt oder sie einen Minijob bis 603 Euro ausüben. Die Familienversicherung ist in Paragraph 10 SGB V geregelt und gilt unabhängig davon, ob du pflicht- oder freiwillig versichert bist.
Für wen passt die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung besonders?
Die freiwillige GKV kann insbesondere interessant sein, wenn du Wert legst auf:
Beitragsfreie Familienversicherung für Partner und Kinder
Keine Gesundheitsprüfung und Aufnahmegarantie
Gleichbleibende Leistungen unabhängig vom Einkommen
Soziale Absicherung auch bei geringem Einkommen durch Mindestbeitrag
Weniger passend kann sie sein, wenn du sehr gut verdienst und keine Familie mitversichern willst. Bedenke: Der Wechsel zurück in die GKV ist später oft schwierig oder unmöglich.
Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen bietet die GKV Planungssicherheit, weil der Beitrag gedeckelt ist und nicht mit jedem zusätzlichen Euro steigt, sobald die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist.
Für chronisch Kranke und Menschen mit Vorerkrankungen ist die freiwillige GKV oft eine bezahlbare Option, da private Versicherer Risikozuschläge verlangen oder Leistungen ausschließen.
Für Rückkehrer aus dem Ausland ist die freiwillige Versicherung meist ein einfacher Weg, um in Deutschland wieder versichert zu sein, sofern sie vorher schon in der GKV waren.
Welche Fristen gelten bei der freiwilligen gesetzlichen Versicherung?
Bindungsfrist bei der Kasse: zwölf Monate ab Mitgliedschaftsbeginn
Kündigungsfrist nach Ablauf der Bindung: zwei Monate zum Monatsende
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: bis Ende des Monats, in dem der neue Beitrag erstmals fällig wird
Beginn der freiwilligen Versicherung: am Tag nach Ende der Versicherungspflicht
Was du jetzt tun kannst
Prüfe deine aktuelle Situation. Fällst du demnächst aus der Versicherungspflicht, weil dein Gehalt steigt oder du dich selbstständig machst? Dann informiere dich rechtzeitig über die freiwillige Versicherung. Vergleiche die Zusatzbeiträge der Kassen, denn die Unterschiede sind erheblich. Ein Wechsel zu einer Kasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag kann dir mehrere hundert Euro im Jahr sparen, ohne dass du auf Leistungen verzichten musst. Achte darauf, dass die Kasse in deinem Bundesland geöffnet ist und dass du die Bindungsfrist bei deiner aktuellen Kasse beachtest. Stelle den Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft rechtzeitig, damit keine Versorgungslücke entsteht.
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Häufige Fragen
Kann ich als Selbstständiger auch freiwillig in die GKV eintreten, wenn ich vorher privat versichert war?
Das ist schwierig. Wer einmal privat versichert war, kommt in der Regel nicht so einfach zurück in die GKV. Eine Möglichkeit wäre, wieder in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu wechseln, etwa als Angestellter mit einem Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 6.450 Euro monatlich. Nach Eintritt der Versicherungspflicht kannst du dann wieder freiwillig versichert bleiben, wenn du später erneut selbstständig wirst.
Muss ich als freiwillig Versicherter eine Gesundheitsprüfung machen?
Nein. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen keine Gesundheitsprüfung verlangen. Sie müssen dich aufnehmen, wenn du die Voraussetzungen für die freiwillige Versicherung erfüllst. Das ist gesetzlich in Paragraph 175 Absatz 1 SGB V geregelt.
Kann ich als freiwillig Versicherter meine Kinder und meinen Partner mitversichern?
Ja, die Familienversicherung gilt auch für freiwillig Versicherte. Dein Partner und deine Kinder können beitragsfrei mitversichert werden, wenn ihr Einkommen die Grenze von 565 Euro monatlich nicht übersteigt. Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 603 Euro.
Was passiert, wenn ich als Selbstständiger weniger verdiene als die Mindestbemessungsgrundlage?
Die Kasse setzt trotzdem die Mindestbemessungsgrundlage an. Du zahlst also einen Mindestbeitrag, auch wenn dein tatsächliches Einkommen niedriger ist. Verdienst du mehr, steigt der Beitrag entsprechend, bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Kann ich von der freiwilligen GKV in die private Krankenversicherung wechseln?
Ja, das ist möglich, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Als Angestellter musst du dauerhaft über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 6.450 Euro monatlich verdienen. Als Selbstständiger kannst du jederzeit wechseln. Bedenke aber, dass der Weg zurück in die GKV später sehr schwierig ist. Prüfe den Schritt sorgfältig.
Über die Autorin Anabelle Voss – Redakteurin bei diebestekasse.de. Sie macht komplizierte Themen der gesetzlichen Krankenversicherung verständlich und alltagsnah.
Fachlich geprüft von der Redaktion der Plinius Finconsult GmbH (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO). Vermittlerregister-Nr. D-8U2Y-T93F8-53 – verifizierbar: Vermittlerregister
Datenstand: August 2026 · Zuletzt aktualisiert: 30.08.2026
Quellen: Angaben zu Beitragssätzen, Zusatzbeiträgen, Rechengrößen und Fristen basieren auf dem internen Datenblatt für 2026. Rechtsgrundlagen: SGB V, insbesondere Paragraph 173 (Kassenwahl), Paragraph 175 (Mitgliedschaft), Paragraph 242 (Zusatzbeitrag) und Paragraph 10 (Familienversicherung).

