
Belastungsgrenze bei chronisch Kranken: 1 Prozent statt 2 Prozent | diebestekasse.de
Chronisch Kranke zahlen maximal 1 Prozent des Bruttoeinkommens statt 2 Prozent für gesetzliche Zuzahlungen. So beantragst du die Befreiung bei deiner Krankenkasse.

Agon Ramadani
Das Wichtigste in Kürze
Chronisch Kranke zahlen maximal 1 Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens für gesetzliche Zuzahlungen statt der regulären 2 Prozent. Bei einem Bruttoeinkommen von 30.000 Euro im Jahr sind das höchstens 300 Euro statt 600 Euro. Wer schwerwiegend chronisch krank ist und sich mindestens ein Jahr lang in Behandlung befand, muss die Chronikerregelung bei der Krankenkasse beantragen und die Voraussetzungen nachweisen. Die Befreiung gilt ab Antragstellung für das laufende Kalenderjahr.
Zuzahlungen summieren sich schnell. Für Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Heilmittel und Hilfsmittel musst du als gesetzlich Versicherter in der Regel zuzahlen. Die Belastungsgrenze schützt dich davor, dass die Zuzahlungen dein Einkommen überfordern. Für chronisch Kranke ist diese Grenze niedriger, weil sie dauerhaft höhere Ausgaben haben.
Wann gilt die 1-Prozent-Regelung für chronisch Kranke?
Die gesetzliche Krankenversicherung erkennt dich als chronisch krank an, wenn drei Bedingungen erfüllt sind. Erstens: Du hast eine schwerwiegende chronische Erkrankung, die mindestens ein Jahr lang ärztlich behandelt werden muss. Dazu zählen zum Beispiel Diabetes, Asthma, Multiple Sklerose, chronische Darmerkrankungen, Rheuma oder Krebs.
Zweitens: Du befindest dich seit mindestens einem Jahr wegen dieser Erkrankung in ärztlicher Dauerbehandlung. Das bedeutet, du warst in diesem Jahr mindestens einmal pro Quartal beim Arzt oder in Behandlung.
Drittens: Es muss mindestens eines dieser drei Kriterien zutreffen:
Du hast einen Pflegegrad 3, 4 oder 5.
Du hast einen Grad der Behinderung von mindestens 60 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent, die durch die chronische Erkrankung verursacht wurde.
Du brauchst wegen deiner Erkrankung kontinuierlich eine therapiegerechte Behandlung, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität droht.
Das dritte Kriterium klingt kompliziert, trifft aber auf viele schwere chronische Erkrankungen zu. Dein Arzt muss das auf einem Formular bestätigen. Die Kasse prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie berechnet sich deine persönliche Belastungsgrenze?
Deine persönliche Belastungsgrenze hängt von deinem jährlichen Bruttoeinkommen ab. Bei chronisch Kranken liegt sie bei 1 Prozent des Bruttoeinkommens zum Lebensunterhalt. Zum Bruttoeinkommen zählen alle Einnahmen, also Gehalt, Rente, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, abzüglich bestimmter Freibeträge.
Die Kasse rechnet mit dem Bruttoeinkommen, das du im Vorjahr hattest. Leben weitere Personen in deinem Haushalt, werden Freibeträge abgezogen. Die genauen Freibeträge erfragst du bei deiner Krankenkasse, sie werden jährlich angepasst.
Rechenbeispiel für eine chronisch kranke Person: Du verdienst 36.000 Euro brutto im Jahr und lebst allein. Deine Belastungsgrenze liegt bei 1 Prozent von 36.000 Euro, also 360 Euro im Jahr. Lebst du mit deinem Partner zusammen und habt zwei Kinder, werden Freibeträge für die Angehörigen abgezogen. Dein anrechenbares Einkommen sinkt dadurch. Die Belastungsgrenze berechnet sich dann aus dem reduzierten Betrag.
Sobald du diese Grenze mit deinen Zuzahlungen erreichst, kannst du dich für den Rest des Jahres von allen weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
Welche Zuzahlungen werden auf die Belastungsgrenze angerechnet?
Alle gesetzlichen Zuzahlungen, die du im Laufe des Jahres leistest, werden zusammengerechnet. Dazu gehören die Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente, normalerweise 10 Prozent des Preises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Packung. Bei Krankenhausaufenthalten zahlst du 10 Euro pro Tag, maximal für 28 Tage im Jahr. Auch Zuzahlungen für Heilmittel wie Physiotherapie, für Hilfsmittel wie Rollstühle oder Hörgeräte, für Fahrkosten zur Behandlung und für stationäre Rehabilitation zählen mit.
Nicht angerechnet werden Kosten, die du privat trägst, weil ein Medikament nicht verschreibungspflichtig ist oder die Kasse eine Leistung nicht übernimmt. Auch individuelle Gesundheitsleistungen beim Arzt, sogenannte IGeL, zählen nicht zur Belastungsgrenze.
Wie stellst du den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung?
Du musst die Befreiung aktiv bei deiner Krankenkasse beantragen. Die meisten Kassen haben dafür ein eigenes Formular, das du auf ihrer Webseite findest oder telefonisch anfordern kannst. Du musst nachweisen, dass du die Voraussetzungen für die Chronikerregelung erfüllst. Dafür brauchst du eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass du schwerwiegend chronisch krank bist und die drei Kriterien erfüllst.
Zusätzlich legst du alle Belege über deine Zuzahlungen des laufenden Jahres vor. Das sind die Quittungen aus der Apotheke, die Bescheinigungen über Krankenhausaufenthalte oder die Belege für Heilmittel und Hilfsmittel. Viele Kassen bieten inzwischen an, die Zuzahlungen digital zu erfassen. Manche speichern sie automatisch, wenn du die Gesundheitskarte nutzt. Frag bei deiner Kasse nach, welche Nachweise sie braucht.
Die Kasse prüft deinen Antrag und berechnet deine persönliche Belastungsgrenze. Hast du diese Grenze schon erreicht, bekommst du eine Befreiungsbescheinigung für den Rest des Jahres. Diese legst du in der Apotheke, beim Arzt oder im Krankenhaus vor, dann musst du nichts mehr zuzahlen. Hast du die Grenze noch nicht erreicht, teilt dir die Kasse mit, wie viel dir noch fehlt. Manche Kassen bieten dir an, diesen Restbetrag sofort zu zahlen, dann bist du sofort für das restliche Jahr befreit.
Was passiert bei Überschreitung der Belastungsgrenze?
Hast du im Laufe des Jahres mehr gezahlt, als deine Belastungsgrenze vorgibt, bekommst du den Überschuss zurück. Dafür musst du einen Antrag auf Erstattung stellen und alle Belege einreichen. Die Kasse prüft das und überweist dir das Geld. Deshalb ist es wichtig, dass du alle Quittungen sammelst, am besten in einem Ordner oder digital.
Die Befreiung gilt immer nur für das laufende Kalenderjahr. Zum Jahreswechsel musst du einen neuen Antrag stellen, wenn du weiterhin chronisch krank bist und die Voraussetzungen erfüllst. Deine Belastungsgrenze kann sich ändern, wenn sich dein Einkommen oder deine Lebenssituation verändert hat.
Wie funktioniert die Belastungsgrenze bei Familien?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von allen Zuzahlungen befreit. Auch wenn sie chronisch krank sind, musst du für sie nichts zuzahlen. Bist du selbst chronisch krank und familienversichert, zählen deine Zuzahlungen zur gemeinsamen Belastungsgrenze der Familie. Das Bruttoeinkommen des Hauptversicherten bildet die Grundlage für die Berechnung.
Für wen ist was wichtig: Menschen mit Behinderung, die chronisch krank sind, profitieren doppelt. Oft erfüllen sie die Voraussetzung über den Grad der Behinderung von mindestens 60 automatisch. Auch Schwangere, die wegen einer chronischen Erkrankung in Dauerbehandlung sind, können die niedrigere Grenze nutzen. Geringverdiener mit chronischer Erkrankung haben oft niedrige Belastungsgrenzen, weil die Freibeträge einen großen Teil des Einkommens abdecken. Hier kann es sich besonders lohnen, die Befreiung frühzeitig zu beantragen.
Was du jetzt tun kannst
Prüfe, ob du die Voraussetzungen für die Chronikerregelung erfüllst. Sprich mit deinem Arzt und lass dir die Bescheinigung ausstellen. Sammle alle Zuzahlungsbelege des laufenden Jahres und rechne zusammen, wie viel du schon gezahlt hast. Dann stellst du bei deiner Krankenkasse den Antrag auf Befreiung und legst die Nachweise vor. Die Kasse rechnet deine persönliche Belastungsgrenze aus und teilt dir mit, ob du schon befreit bist oder wie viel dir noch fehlt. Wenn du die Grenze erreicht hast, bekommst du die Befreiungsbescheinigung, die du bei jeder Zuzahlung vorlegst.
Vergleiche auch die Zusatzbeiträge der Krankenkassen. Die Höhe des Beitrags hat nichts mit der Belastungsgrenze zu tun, aber du kannst mit einem Kassenwechsel Geld sparen. Der niedrigste bundesweite Zusatzbeitrag 2026 liegt bei 2,59 Prozent, der höchste bei 4,39 Prozent. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro im Monat kannst du mit einem Wechsel von einer Kasse mit hohem Zusatzbeitrag zu einer Kasse mit niedrigem Zusatzbeitrag sparen, das ist dein Arbeitnehmeranteil.
Häufige Fragen zur Belastungsgrenze für chronisch Kranke
Muss ich die Chronikerregelung jedes Jahr neu beantragen?
Ja, die Befreiung gilt immer nur für ein Kalenderjahr. Du musst jedes Jahr einen neuen Antrag stellen, auch wenn sich an deiner Erkrankung nichts geändert hat. Manche Kassen erinnern dich daran, viele tun das aber nicht. Stelle den Antrag am besten schon zu Beginn des Jahres, wenn du weißt, dass du weiterhin chronisch krank bist.
Was passiert, wenn mein Einkommen sich ändert?
Die Kasse rechnet normalerweise mit dem Bruttoeinkommen des Vorjahres. Ändert sich dein Einkommen stark, zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit oder Renteneintritt, kannst du die Kasse bitten, das aktuelle Einkommen zugrunde zu legen. Dann sinkt deine Belastungsgrenze und du kannst früher befreit werden.
Gilt die Befreiung auch für meinen Partner und meine Kinder?
Nein, die Befreiung gilt nur für dich persönlich. Dein Partner muss einen eigenen Antrag stellen, wenn er oder sie die Voraussetzungen erfüllt. Kinder unter 18 Jahren sind ohnehin von allen Zuzahlungen befreit. Aber die Zuzahlungen aller Familienmitglieder können zusammengerechnet werden, wenn es um die gemeinsame Belastungsgrenze geht.
Was ist, wenn ich die Krankenkasse wechsle?
Die Befreiungsbescheinigung gilt nur bei der Kasse, die sie ausgestellt hat. Wechselst du die Krankenkasse, musst du bei der neuen Kasse einen neuen Antrag stellen. Nimm alle Belege mit und lege auch die alte Befreiungsbescheinigung vor. Die neue Kasse rechnet dann, ab wann du bei ihr befreit bist. Oft übernimmt sie die bisherigen Zuzahlungen des Jahres und stellt eine neue Bescheinigung aus.
Wo finde ich die ärztliche Bescheinigung für chronisch Kranke?
Deine Krankenkasse hat ein Formular für die ärztliche Bescheinigung, das du bei ihr anforderst oder auf ihrer Webseite herunterlädst. Du bringst dieses Formular zu deinem Hausarzt oder Facharzt, der deine chronische Erkrankung behandelt. Der Arzt füllt es aus und bestätigt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Manche Ärzte rechnen dafür eine Gebühr ab, meist zwischen 5 und 10 Euro, weil es keine Kassenleistung ist.
Über den Autor Agon Ramadani – Gründer von Plinius Finconsult, einem der führenden Institute für unabhängiges Financial Planning. Schwerpunkt: unabhängige Einordnung rund um gesetzliche Krankenversicherung und Kassenwechsel.
Fachlich geprüft von der Redaktion der Plinius Finconsult GmbH (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO). Vermittlerregister-Nr. D-8U2Y-T93F8-53 – verifizierbar: https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-8U2Y-T93F8-53
Datenstand: August 2026 · Zuletzt aktualisiert: 29.08.2026
Quellen: Die Angaben basieren auf Paragraph 62 SGB V zur Belastungsgrenze und Zuzahlungen sowie der Chroniker-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Rechengrößen 2026 stammen aus der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026. Die Zusatzbeitragssätze entsprechen den aktuellen Angaben der jeweiligen Krankenkassen, Stand Januar 2025.

