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Telefonische Krankschreibung 2026: Regeln & Reform | diebestekasse.de

Krankschreiben per Telefon geht – noch. Was aktuell gilt, wie die eAU funktioniert und was die geplante Reform ändert.

Agon Ramadani

Telefonische Krankschreibung 2026: Regeln und geplante Reform

Kurz gesagt: Bei leichten Infekten kannst du dich aktuell bis zu fünf Tage telefonisch krankschreiben lassen – vorausgesetzt, du bist in der Praxis bekannt. Den „gelben Zettel" gibt es nicht mehr, die Krankschreibung läuft elektronisch. Achtung: Eine Reform vom Juli 2026 soll die Telefon-Krankschreibung abschaffen. Was heute gilt und was kommt.

Was aktuell gilt

Die telefonische Krankschreibung ist bei leichten Erkrankungen (etwa Erkältungen) möglich – für maximal fünf Kalendertage. Bedingung: Du bist in der Praxis bereits bekannt, ein reiner Erstkontakt per Telefon reicht nicht.

Ab dem sechsten Tag muss der Arzt dich persönlich oder per Video untersuchen. Wer eine Videosprechstunde nutzt, kann bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden.

Der „gelbe Zettel" ist Geschichte: die eAU

Die Krankschreibung auf Papier gibt es nicht mehr. Stattdessen übermittelt die Praxis die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) automatisch an deine Krankenkasse. Dein Arbeitgeber ruft sie dort elektronisch ab.

Wichtig zu wissen: Du musst dich trotzdem melden

Die eAU ersetzt nur den Papierweg zur Kasse. Deinen Arbeitgeber musst du weiterhin selbst und rechtzeitig über deine Krankheit informieren – am besten am ersten Tag. Was in deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zur Meldung steht, gilt zusätzlich.

Achtung: Das soll sich ändern

Am 2. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss ein Reformpaket beschlossen, das zwei Dinge grundlegend ändern soll:

  • die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft,

  • ein Attest soll künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag nötig sein.

Wichtig: Die Reform muss noch den Bundestag durchlaufen. Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten steht daher noch nicht fest. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln weiter.

Was hat das mit deiner Krankenkasse zu tun?

Die Regeln zur Krankschreibung sind bei allen Kassen gleich – sie sind gesetzlich geregelt. Unterschiede gibt es beim Service: Manche Kassen bieten komfortable Apps, digitale Bescheinigungen und schnelle Erreichbarkeit. Wenn dir das wichtig ist, lohnt der Blick darauf im Vergleich.

Häufige Fragen

Kann ich mich noch telefonisch krankschreiben lassen?

Ja, aktuell bei leichten Infekten bis zu fünf Tage, wenn du in der Praxis bekannt bist. Eine Reform will das abschaffen – sie ist aber noch nicht in Kraft.

Gibt es den gelben Zettel noch?

Nein. Die Krankschreibung läuft als elektronische eAU direkt an die Kasse; der Arbeitgeber ruft sie dort ab.

Muss ich meinem Arbeitgeber trotzdem Bescheid geben?

Ja. Die eAU ersetzt nur den Weg zur Kasse – die Krankmeldung beim Arbeitgeber musst du selbst erledigen.

Ab wann brauche ich ein Attest?

Bisher meist ab dem vierten Tag (je nach Arbeitsvertrag). Die geplante Reform sieht ein Attest ab dem ersten Tag vor.

Quellen: Bundesregierung (Telefonische Krankschreibung), Deutsches Ärzteblatt (Koalitionsbeschluss 07/2026), Gemeinsamer Bundesausschuss (AU-Richtlinie)

zuletzt geprüft: 07/2026, Redaktion

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