
Krankenkassenbeiträge von der Steuer absetzen 2026 | diebestekasse.de
Deine Kranken- und Pflegebeiträge senken deine Steuer – oft komplett. Wie die Basisabsicherung wirkt, was die 4-Prozent-Kürzung bedeutet und was du eintragen musst.

Agon Ramadani
Krankenkassenbeiträge von der Steuer absetzen 2026
Kurz gesagt: Deine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung kannst du in der Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen – und zwar in voller Höhe, soweit sie der sogenannten Basisabsicherung entsprechen. Bei der Krankenversicherung kürzt das Finanzamt pauschal um 4 Prozent, weil der Krankengeld-Anspruch nicht zur Basisabsicherung zählt. So funktioniert's.
Was kannst du absetzen?
Als Sonderausgaben abziehbar sind deine Beiträge zur:
gesetzlichen Krankenversicherung (Basisabsicherung),
sozialen Pflegeversicherung.
Der entscheidende Punkt: Diese Basisbeiträge sind in voller Höhe absetzbar – auch dann, wenn sie die allgemeinen Höchstbeträge übersteigen. Das ist für Arbeitnehmer, Rentner und Selbstständige gleichermaßen wertvoll.
Die 4-Prozent-Kürzung bei der Krankenversicherung
Ein Detail, das viele übersehen: Dein Krankenversicherungsbeitrag wird steuerlich um 4 Prozent gekürzt. Der Grund: Weil du Anspruch auf Krankengeld hast, gilt ein kleiner Teil deines Beitrags nicht als reine Basisabsicherung.
Wichtig: Diese Kürzung betrifft nur die Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung wird ungekürzt und voll berücksichtigt.
Beispiel: Zahlst du 3.000 Euro Krankenversicherungsbeitrag im Jahr, setzt das Finanzamt davon 96 Prozent an – also 2.880 Euro. Deine Pflegebeiträge kommen ungekürzt oben drauf.
Was ist mit den Höchstbeträgen?
Es gibt allgemeine Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen: 1.900 Euro für Arbeitnehmer und Beamte, 2.800 Euro für Selbstständige. Diese Grenzen gelten aber für sonstige Vorsorge (z. B. Haftpflicht, Arbeitslosenversicherung).
Deine Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind davon unabhängig immer voll absetzbar. Heißt in der Praxis: Wenn deine KV- und PV-Basisbeiträge die Höchstbeträge schon ausschöpfen, wirken sich zusätzliche Versicherungen steuerlich oft nicht mehr aus.
Was zählt nicht zur Basisabsicherung?
Nicht voll absetzbar sind Beiträge für Komfort- und Zusatzleistungen, zum Beispiel:
private Zusatzversicherungen (Zahn, Chefarzt, Einbettzimmer),
der Anteil, der auf den Krankengeld-Anspruch entfällt (die erwähnten 4 Prozent).
Wichtig zu wissen: Wo du es einträgst
Die Beiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand deiner Steuererklärung. Bei gesetzlich Versicherten meldet die Krankenkasse die relevanten Beiträge in der Regel elektronisch ans Finanzamt – prüfe die Werte trotzdem gegen deine Beitragsbescheinigung.
Was hat das mit deiner Kassenwahl zu tun?
Je höher dein Zusatzbeitrag, desto höher dein absetzbarer Beitrag – aber unterm Strich zahlst du trotzdem mehr aus eigener Tasche. Die Steuer federt nur einen Teil ab. Günstiger fährst du weiterhin mit einer Kasse mit niedrigem Zusatzbeitrag. Prüf das im Vergleichsrechner.
Häufige Fragen
Kann ich meine Krankenkassenbeiträge voll absetzen?
Ja, soweit sie der Basisabsicherung entsprechen. Bei der Krankenversicherung kürzt das Finanzamt pauschal um 4 Prozent, die Pflegeversicherung bleibt ungekürzt.
Warum werden 4 Prozent abgezogen?
Weil dein Beitrag einen Anspruch auf Krankengeld enthält, der steuerlich nicht zur reinen Basisabsicherung zählt.
Gilt das auch für Rentner und Selbstständige?
Ja. Die Basisbeiträge sind für alle in voller Höhe absetzbar.
Sind private Zusatzversicherungen absetzbar?
Nur eingeschränkt im Rahmen der Höchstbeträge – die sind durch die Basisbeiträge aber oft schon ausgeschöpft.
Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine steuerliche Beratung.
Quellen: Haufe (Vorsorgeaufwendungen GKV), VLH (Zusatzbeiträge absetzen), Finanztip (Vorsorgeaufwendungen), Bundesfinanzministerium
zuletzt geprüft: 07/2026, Redaktion

